..trägt Schuld an diesem Blogpost!
Ich bin jemanden und dessen Fehlinformation auf den Leim gegangen, und muss deshalb das vorangegangen Blog entkräften und richtigstellen:
Zwar wird der Straftatbestand einer Besetzung im SPG(Strafrecht)stehen, aber gott-sei-dank dennoch als Verwaltungsstrafe gehandhabt werden. Es droht also lediglich (naja) eine Verwaltungsstrafe von €uro 500 und eine Besitzstörungsklage.
Vor einen Richter wird man definitiv nicht geschleift!
Gut, wie ich denke. Vielleicht war das Epizentrum ja doch nur die vorletzte Besetzung Österreichs ;)
Mein Dank gilt der ehemaligen ÖH-Vorsitzenden Sigrid Maurer, die mich über Twitter auf diesen wesentlichen Irrtum hingewiesen hat.
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