Sonntag, 4. Dezember 2011

Journalistische Integrität

..trägt Schuld an diesem Blogpost!

Ich bin jemanden und dessen Fehlinformation auf den Leim gegangen, und muss deshalb das vorangegangen Blog entkräften und richtigstellen:

Zwar wird der Straftatbestand einer Besetzung im SPG(Strafrecht)stehen, aber gott-sei-dank dennoch als Verwaltungsstrafe gehandhabt werden. Es droht also lediglich (naja) eine Verwaltungsstrafe von €uro 500 und eine Besitzstörungsklage.

Vor einen Richter wird man definitiv nicht geschleift!

Gut, wie ich denke. Vielleicht war das Epizentrum ja doch nur die vorletzte Besetzung Österreichs ;)

Mein Dank gilt der ehemaligen ÖH-Vorsitzenden Sigrid Maurer, die mich über Twitter auf diesen wesentlichen Irrtum hingewiesen hat.

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